§ 38 BDG 1979 (Versetzung, Abziehen von bisheriger Verwendung und gleichwertige Zuweisung einer neuen stehen in untrennbarem Zusammenhang)
§ 38 Abs 6 BDG 1979 (Verständigung von in Aussicht genommener Versetzung, fehlende Bekanntgabe der neuen Verwendung lässt Rechtsfolge der Zustimmung bei Nichterheben von Einwendungen nicht eintreten)