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VfGH 26. 2. 1996, B 135/95 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1996/2513ZfV 1996, 913

§ 18 Abs 4 AVG idF vor BGBl 1995/471 (Bescheid, Ausfertigung; Unterschrift des Genehmigenden oder Beglaubigenden essentiell, wenn keiner der Sonderfälle des § 18 Abs 4 AVG vorliegt; vervielfältigte Ausfertigung, Beisetzung des Namens des Genehmigenden essentiell, Unterschrift des Genehmigenden oder Beglaubigenden kann diesfalls vervielfältigt sein)

VfGH 26.02.1996, B 135/95

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