§ 58 Abs 2 AVG (Bescheide, Begründungspflicht)
§ 60 AVG (Bescheidbegründung; Zusammenfassung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, der bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und der Beurteilung der Rechtsfrage; unreflektierte Übernahme der Rechtsmeinung der Kommission für Tierversuchsangelegenheiten ist willkürliches Behördenverhalten)