§ 42 Abs 1 AVG (mündliche Verhandlung, Präklusion nicht rechtzeitig vorgebrachter Einwendungen; Einwendung, Begriff; Einbau von Eisenbahnschwellen in Vorgarten; Einwendung des Ausschwemmens von Imprägnierstoffen keine Einwendung gegen den Einbau der Schwellen an sich)
VwGH 29.08.1995, 95/05/0178