§ 66 Abs 2 AVG (Berufung, mündliche Verhandlung unvermeidlich, Aufhebung und Zurückverweisung; Anspruch des Nachbarn im Bauverfahren auf Abweisung des Antrags bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen für die Baubewilligung, Aufhebung diesfalls unzulässig)
VwGH 07.11.1995, 95/05/0123