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VwGH 26. 9. 1995, 95/04/0089 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1996/2406ZfV 1996, 890

§ 73 AVG (Entscheidungspflicht, Devolutionsantrag, Einlangen bei Oberbehörde, Unzuständigkeit der Unterbehörde)

VwGH 26.09.1995, 95/04/0089

Liegen die Voraussetzungen für einen DevolutionsA vor, so geht mit dem Einlangen des A bei der OberBeh die Zuständigkeit zur E über den zugrundeliegenden A an diese Beh über; ein nach diesem Zeitpunkt durch die UnterBeh erlassener B ist infolge Unzuständigkeit dieser Beh unabhängig davon, ob die UnterBeh tatsächl schuldhaft säumig iSd § 73 Abs 2 letzter Satz AVG war, sowie ohne Rücksicht darauf, wann die UnterBeh von der Anrufung der OberBeh Kenntnis erlangt und wann das zuständige Organ den B-Entwurf durch seine Unterschrift genehmigt hat, rechtswidrig.

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