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VwGH 8. 11. 1995, 93/12/0178 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1996/2392ZfV 1996, 887

§ 69 Abs 1 AVG (Wiederaufnahme des Verfahrens, Erschleichung; kommt für das Handeln der Behörde selbst nicht in Betracht)

VwGH 08.11.1995, 93/12/0178

Der Tatbestand des Erschleichens setzt voraus, dass der B in einer Art zustande gekommen ist, dass die Partei vor der Beh obj unrichtige Angaben von wesentl Bedeutung mit Irreführungsabsicht gemacht hat und diese unrichtigen Angaben dann dem B zugrunde gelegt wurden, wobei die Verschweigung wesentl Umstände dem Vorbringen unrichtiger Angaben gleichzusetzen ist. Hiebei muss die Beh auf die Angaben der Partei angewiesen sein und eine solche Situation bestehen, dass ihr nicht zugemutet werden kann, über die Richtigkeit der Angaben noch Erhebungen von Amts wegen zu pflegen (vgl VwSlg 4455/A).

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