§ 68 Abs 1 AVG (Zurückweisung wegen entschiedener Sache; Beurteilung der Identität anhand des materiell-rechtlichen Abspruches, keine Identität der Rechtslage bei Zugrundelegung einer neuen Landeshöchstzahlenverordnung)
§ 4 Abs 6 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, Überschreitung der Landeshöchstzahl)