§ 59 Abs 1 zweiter Satz AVG (Bescheid, Spruch; gesonderter Abspruch über spruchreife Teile, sachl und rechtl Trennbarkeit vorausgesetzt)
VwGH 20.12.1994, 92/07/0118, 0119
Die durch § 59 Abs 1 zweiter Satz AVG unter dem Zweckmäßigkeitsgebot eröffnete Möglichkeit eines gesonderten Abspruches über einzelne Punkte der Verh nach Maßgabe ihrer Spruchreife setzt voraus, dass der Gegenstand der Verhandlung eine Trennung nach mehreren Punkten überhaupt zulässt. Eine solche Trennbarkeit des Verh-Gegenstandes muss aber nicht nur sachl-technisch, sondern auch rechtl vorliegen.