§ 51e Abs 2 VStG (Berufung, nur unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht oder nur Strafhöhe bekämpft; mündliche Verhandlung nur auf Antrag; Missachtung eines verwaltungspolizeilichen Auftrags, Einbeziehung des späteren Verhaltens bei Strafbemessung, reine Rechtsfrage)
VwGH 28.11.1995, 93/05/0141