§ 12 AlVG (Arbeitslosigkeit; Beendigung oder Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses; Beurteilung aufgrund der zwischen Arbeitsvertragspartnern geschlossenen Vereinbarung; Beendigung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses trotz sofortiger Aufnahme eines nicht versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber)
VwGH 05.09.1995, 95/08/0029