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VwGH 4. 7. 1995, 94/08/0237 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 1996/2344ZfV 1996, 879

§ 25a GSVG (Beitragsgrundlage bei Beginn der Versicherung; Begriff des Beginns)

VwGH 04.07.1995, 94/08/0237

Unter „Beginn“ in § 25a GSVG kann nach dem Zusammenhang nichts anderes verstanden werden als Beginn der Pflichtversicherung iSd § 6 GSVG, ordnet doch § 25 Abs 5 GSVG an, dass ua die nach Abs 1 und 2 ermittelte Beitragsgrundlage in Anwendung der Best dieses BG der Beitragsgrundlage gem § 25 gleichzuhalten ist. Abw.

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