§ 28 Abs 1 GewO (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Befähigungsnachweis; Kenntnismangel des Bewerbers, kein Unterbeweisstellen der Fähigkeiten, keine Notwendigkeit detaillierter Feststellungen zur Erbringung der Leistungen im angestrebten Gewerbe)
VwGH 24.08.1995, 95/04/0017