§ 366 Abs 1 Z 3 GewO 1973 (Strafbestimmungen, Errichten oder Betreiben einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage ohne Genehmigung; „Tankstelle mit Servicestation“ und „Abstellplatz“, keine einheitliche Betriebsanlage nur aufgrund örtlichen Zusammenhanges)
VwGH 23.10.1995, 94/04/0223