§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Reichweite der Bindung an aufhebendes VwGH-Erkenntnis betreffend Flüchtlingseigenschaft und inländischer Fluchtalternative)
VwGH 14.03.1995, 94/20/0743
Wenn die bel Beh diese vorerwähnten Fragestellungen ohne die aufgetragene erg sachverhaltsmäßige Klärung in ihrem ErsatzB abschl beurteilt, in dem sie eine inl Fluchtalternative annimmt und dem Bf die Flüchtlingseigenschaft abspricht, dann entfernt sie sich damit nicht nur vom Inhalt des aufhebenden Erk des VwGH, sondern stützt ihren (bereits deshalb mit inhaltl Rechtswidrigkeit belasteten) B neuerl auf bloße Mutmaßungen. Im fortgesetzten Verf wird die bel Beh diese ohne ausreichende Sachverhaltsgrundlagen abschl beantworteten Fragestellungen einem erg Ermittlungsverf zu unterziehen bzw zuzuführen haben.