§ 20 FrG (Unzulässigkeit eines Aufenthaltsverbotes, Interessenabwägung, 4jähriger Aufenthalt in Österreich)
VwGH 05.04.1995, 94/18/1043
Aus einem ca 4jährigen Aufenthalt im Bundesgebiet ist noch kein bes Maß an Integration abzuleiten (VwGH 25.11.1993, 93/18/0524), darüber hinaus wird die für eine Integration wesentl soziale Komponente durch die vom Bf begangenen Straftaten (versuchter Diebstahl, räuberischer Diebstahl) beeinträchtigt (VwGH 03.11.1994, 94/18/0330). Weiters kann der Bf seiner Unterhaltspflicht auch vom Ausland aus nachkommen (VwGH 21.07.1994, 94/18/0374). Auch das Vorbringen des Bf, dass ihm der Aufbau einer Existenzgrundlage in seiner Heimat „Exjugoslawien“ derzeit nicht mögl sei, ist in rechtl Hinsicht unbedeutsam (VwGH 21.07.1994, 94/18/0354). Abw.