§ 18 Abs 2 Z 8 FrG (Aufenthaltsverbot, bestimmte Tatsache, Betretung bei der „Schwarzarbeit“ durch ein Organ des Arbeitsamtes oder Landesarbeitsamtes, Organwalter, Art des Dienstverhältnisses unmaßgeblich)
VwGH 18.05.1995, 94/18/1129
Der von der bel Beh verwendete Begriff „Bediensteter“ des LAA umfasst sowohl den durch Ernennung berufenen Organwalter (Beamten) als auch den aufgrund eines Vertrages angestellten Organwalter (VB) des LAA. § 18 Abs 2 Z 8 FrG fordert keine Präzisierung dahingehend, dass der Organwalter nach der Art der Begründung des öff Dienstverhältnisses bezeichnet wird.