§ 77 Abs 2 GehG (Truppendienstzulage für Berufsoffiziere, die als Militärpiloten verwendet werden)
§ 85d Abs 2 Z 1 GehG (Truppendienstzulage für Beamte in Unteroffiziersfunktion)
§ 85d Abs 2 Z 2 GehG (Truppendienstzulage für Beamte in Unteroffiziersfunktion, die als Militärpiloten verwendet werden; Berücksichtigung bei der Bemessungsgrundlage iSd § 12 PG )