§ 37a Wr DienstO 1966 idF LGBl 1979/26 (einmalige Entschädigung im Fall der Räumung einer Dienstwohnung, wenn der Beamte für die neue Wohnung einen Baukostenzuschuß erbringen muss; Teile des Hauptmietzinses fallen nicht darunter)
VwGH 19.10.1994, 93/12/0297