§ 13a GehG (Ersatz der zu Unrecht empfangenen Leistungen; Überstundenleistungen, Beweislast der Behörde; zu Unrecht in Anspruch genommener Zeitausgleich, Rückersatz in Geld; „Brutto“-Rückersatz einschließlich Lohnsteuer und SozVersBeiträge)
§ 13b Abs 4 GehG (Rückersatzanspruch des Bundes, Verjährung)