§ 8 Abs 2 BEinstG (Kündigung eines begünstigten Behinderten; nachträgliche Zustimmung des Behindertenausschusses; Kündigung durch Masseverwalter gemäß § 25 KO; vorzeitiger Austritt des Behinderten gemäß § 25 KO ; Rechtsschutzbedürfnis bei Kündigung durch Masseverwalter nach vorzeitigem Austritt des Behinderten bzw bei vorzeitigem Austritt des Behinderten nach Kündigung durch Masseverwalter)
VwGH 04.07.1995, 94/08/0193 bis 0201