§ 8 Abs 2 BEinstG (Kündigung eines begünstigten Behinderten; Erfordernis der Zustimmung des Behindertenausschusses; freies Ermessen dieser Behörde bei Zustimmung; der Ermessensentscheidung zugrundezulegender Zweck des BEinstG; nachträgliche Zustimmung zu Kündigung; Voraussetzung des Vorliegens eines besonderen Ausnahmefalles; mögliche Sphären der die Kündigung erfordernden Gründe; Kündigungserfordernis des Fehlens alternativer Beschäftigungsmöglichkeit des Behinderten im Betrieb)