§ 19 Abs 2 Nö ROG (Grünland; für land- und forstwirtschaftliche Nutzung und familieneigene Wohnbedürfnisse der Inhaber land- und forstwirtschaftlicher Betriebe)
§ 19 Abs 4 Nö ROG (Grünland; Neu-, Zu- und Umbauten, nur bei Erforderlichkeit für Nutzung nach Abs 2; nicht in der Landwirtschaft tätiger Antragsteller; Vorlage eines Betriebskonzeptes hinsichtlich Nebenerwerbslandwirtschaft)