§ 12 Abs 1 Tir BauO (Teilung und Vereinigung von Grundstücken, Bewilligung)
§ 14 Abs 1 Tir BauO (ebenso; Versagungsgründe; Verhinderung einer dem Bebauungsplan entsprechenden Bebauung, entstehende Grundstücke ungeeignet für Bebauung, Teilung eines bebauten Grundstücks derart, dass bestehendes Gebäude in der Form nicht mehr errichtet werden dürfte)