§ 79 Abs 6 Wr BauO (Vorgärten, gärtnerische Ausgestaltung; Zulässigkeit von Einbauten im Bereich von Vorgärten; Geländeanschüttung und Einbau von Eisenbahnschwellen, Errichtung eines Biotops; Einwendung des Ausschwemmens von Imprägnierstoffen keine Einwendung gegen den Einbau der Schwellen an sich)