§ 118 Abs 9 Nö BauO (Baubewilligung, Verfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; Vorschreibung von Auflagen zur Vermeidung von Belästigungen; kein subjektives Recht auf Einhaltung der Widmung)
VwGH 10.10.1995, 94/05/0290
Das Grundstück der erst- und zweitmitbet Partei, auf welchem das hier zu beurteilende Projekt ausgeführt werden soll, liegt im als „Grünland-Landwirtschaft“ gewidmeten Gebiet. Antragsgemäß wurde von den BauBeh die Errichtung einer Einfriedung in Form eines Weidezaunes gegenüber den öff Verkehrsflächen, einer offenen Bewegungsfläche für Pferde im Ausmaß von 20 m x 60 m und einer Halle baubeh bewilligt, wobei sich die Bew ausdrückl nur auf das gleichzeitige Halten von insgesamt maximal 10 Pferden auf der offenen Bewegungsfläche und in der Halle bezieht.