§ 4 lit a Krnt BauO (Bewilligungspflicht, Neubau)
§ 10 Abs 1 Krnt BauO (ebenso; auf Fläche, für die Nutzungsbeschränkung besteht, die nach § 6 Z 2 Gemeindeplanungsgesetz ersichtlich zu machen ist; Anschluss der nach dem Gesetz, aufgrund die Beschränkung besteht, erforderlichen Bewilligung; Abstellen auf die Verpflichtung zur Ersichtlichmachung, tatsächliche Ersichtlichmachung nicht erforderlich)