§ 67a Abs 1 Z 2 AVG (Unabhängige Verwaltungssenate, Zuständigkeit, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; zwangsweise Einlieferung eines Kranken in eine Anstalt durch Sicherheitsbehörde)
Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG (ebenso)