§ 2 Abs 1 VersG (Versammlung, „allgemein zugänglich“; Baustellenblockade, Zusammenkunft während der Nachtstunden, zeitlicher und örtlicher Zusammenhang; Eigentumsverhältnisse und Zweckwidmung des Versammlungsortes, Bedeutung, keine)
§ 2 Abs 1 VersG (Versammlung, „allgemein zugänglich“; Baustellenblockade, Zusammenkunft während der Nachtstunden, zeitlicher und örtlicher Zusammenhang; Eigentumsverhältnisse und Zweckwidmung des Versammlungsortes, Bedeutung, keine)