§ 2 Abs 1 VersG (Versammlung, Begriff, „Spontanversammlung“)
§ 13 VersG (Auflösung einer Versammlung, Verletzung der Anzeigepflicht reicht nicht, Gefährdung der in Art 11 Abs 2 MRK aufgezählten Schutzgüter, Prüfung vor Ort, förmliches Ermittlungsverfahren, keines)