§ 33 VfGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsirrtum über Beschwerdemöglichkeit gegen letztinstanzlichen Asylbescheid kein minderer Grad des Versehens)
§ 18 Abs 1 AsylG (der deutschen Sprache unkundige Asylwerber, Übersetzung des Spruches und der Rechtsmittelbelehrung; fehlender Hinweis auf Beschwerdemöglichkeit kein Wiedereinsetzungsgrund)