Art 10 Abs 2 B-VG (Kompetenz Bund - Länder; Forstrecht, Länder können zur Erlassung von Ausführungsbestimmungen durch Bundesgesetz ermächtigt werden)
§ 37 Abs 4 ForstG (Waldweide; Regulierungsurkunden über Weiderechte in Einforstungswäldern werden nicht berührt)