§ 14 Vlbg RPG (Bauflächen; Kerngebiete, Wohngebiete, Mischgebiete und Betriebsgebiete; Einkaufszentren und Flächen für Ferienwohnungen fakultativ; Erkennbarkeit der Anordnung aus dem Flächenwidmungsplan und Grundsatz der Trennung der Widmungsarten; Widmung bereits bebauter Teile von Freiflächen als Bauland)