§ 8 Abs 2 Wr BauO (beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes, Bausperre; Baubewilligung nur soweit beabsichtigte Änderung nicht erschwert oder verhindert; Darstellung der Planungsabsicht in der Bausperre-Verordnung)
§ 8 Abs 4 Wr BauO (ebenso; Kundmachung der Beschlussfassung über die Bausperre in der für amtliche Mitteilungen der Stadt bestimmten Zeitung und im Amtsblatt der Wr Zeitung; Darstellung der Planungsabsicht)