§ 10 WRG (Benutzung des Grundwassers; Wasserbezug aus einer wasserrechtlich bewilligten Wasserversorgungsanlage nicht bewilligungsfähig; Unmöglichkeit, Zwangsrechte einzuräumen)
VwGH 28.03.1995, 94/07/0084
Der WasserrechtsBeh 1. Inst fehlte es somit, für die meritor Erledigung des BewAnsuchens der Bf an der sachl Zust, weshalb der LH den BewA zurückweisen hätte müssen. Dass die bel Beh entgegen ihrer Obliegenheit zur Sacherledigung der Berufung nach § 66 Abs 4 AVG auch ihrerseits eine solche A-Zurückw nicht ausdrückl ausgesprochen hat, verletzte keine Rechte der Bfin, weil die „ersatzlose Behebung“ des ErstB nach § 66 Abs 4 AVG hier das gleiche rechtl Ergebnis zeitigt. Abw.