§ 138 Abs 1 lit a WRG (wasserpolizeilicher Auftrag, Adressat; derjenige, der die eigenmächtige Neuerung vorgenommen hat; konsenslose Ablagerungen von Bauschutt und Hausmüll)
VwGH 28.03.1995, 93/07/0161
Zentrales Problem ist im BeschwFall die Frage, ob die bfd Partei ein Verhalten gesetzt hat, das es rechtfertigt, sie in Bezug auf die „Grünabfalldeponie“ als denjenigen anzusehen, der die eigenmächtige Neuerung vorgenommen hat.