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VwGH 20. 7. 1995, 92/07/0199 (WSSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 1996/2056ZfV 1996, 765

§ 3 Abs 2 OÖ Gemeinde-WasserversorgungsG 1956 (gemeindeeigene, gemeinnützige, öffentliche Wasserversorgungsanlage; Anschlusszwang; Ausnahmen ua für Objekte mit eigener Wasserversorgungsanlage, soweit der Bestand und der organische Ausbau der öffentlichen Anlage nicht gefährdet werden; von der Behörde festzustellender Sachverhalt)

VwGH 20.07.1995, 92/07/0199

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