§ 45 Abs 2 AVG (freie Beweiswürdigung; Beweiskraft der Aussage eines nicht als Zeugen vernommenen Sicherheitsorgans)
VwGH 14.06.1995, 95/03/0005
Unter der Voraussetzung, dass sowohl die Meldung des Sicherheitswachebeamten einschließl seiner ergänzenden Berichte als auch die Verantwortung des Besch in sich widerspruchsfrei sind, darf (vgl VwSlg 9602 A) die Beh nicht davon ausgehen, dass allein die Eigenschaft des nicht als Zeugen vernommenen Meldungslegers als Organ der öff Sicherheit schon ausreicht, den leugnenden Besch der ihm zur Last gelegten Tat überführt anzusehen. In einem solchen Fall ist vielmehr der Meldungsleger als Zeuge einzuvernehmen.