§ 66 Abs 2 AVG (Berufung, mangelhafte Sachverhaltsermittlungen der Erstbehörde, Unvermeidlichkeit der Durchführung oder Wiederholung einer mündlichen Verhandlung, Bescheidsbehebung und Zurückverweisung an die Erstinstanz; Begründungspflicht der Berufungsbehörde hinsichtlich der Unvermeidbarkeit einer mündlichen Verhandlung)
VwGH 09.03.1995, 94/18/0875