§ 42 Abs 1 AVG (mündliche Verhandlung; Zurückweisung von Einwendungen, die mit Eingangsstampiglie des Tages der Verhandlung versehen; kein unwiderlegbarer Beweis; Vorhalt der Partei, dass von einer verspäteten Einbringung der Einwendung ausgegangen werde)
VwGH 26.04.1995, 94/07/0176