- AVG (Eintritt in die Rechtsstellung als Partei; Adresssat der Bescheiderlassung)
VwGH 21.02.1995 AW 95/07/0005, 94/07/0173
Der Bf war zufolge des von ihm nachgewiesenen Übergangs des Eigentumsrechtes an der vom bekämpften Vorhaben betroffenen Liegenschaft an ihn in die Rechtsstellung des Friedrich S als Partei des wasserrechtl VerwVerf eingetreten (vgl VwGH 18.01.1994, 91/07/0099). Das hatte zur Folge, dass die zu diesem Zeitpunkt anhängige Berufung des Friedrich S ab dem Zeitpunkt des Eigentumsüberganges nunmehr dem Bf zuzurechnen war, weshalb der normative Abspruch der bel Beh über die Berufung des Friedrich S auch nicht Friedrich S, sondern dem Bf gegenüber ergehen hätte müssen (vgl VwGH 14.09.1993, 91/07/0126, und vom 10.05.1994, 94/07/0014). Wie in dem den zit Een zugrunde gelegenen Fall ist damit auch hier der angef B ins Leere gegangen. Zurückw mangels denkmögl Berührung von Rechten.