§ 45 Abs 2 AVG (Beweisverfahren, Beurteilung nach freier Überzeugung, ob Tatsachen als bewiesen anzunehmen sind; untauglicher Versuch, Unschlüssigkeit eines Gutachtens darzustellen)
Art 130 Abs 1 lit a B-VG (Bescheidbeschwerde, Legitimation, keine; Rechtsfähigkeit des Bf, keine; Gesellschaft bürgerlichen Rechts)