§ 43 Abs 3 AVG (Verpflichtung, Ermittlungsergebnisse den Parteien bekannt und ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu diesen fachkundig zu äußern)
§ 60 AVG (Bescheidbegründung; Wiedergabe der Beweiswürdigung)
§ 38 Abs 1 WRG (Anlagen im Hochwasserabfluaabereich; Hochwassersicherheit betrifft nicht bloß öffentliche Interessen)