§ 60 AVG (Bescheibegründung; Wiedergabe der Beweiswürdigung; einem mangelhaften Gutachten muss nicht auf gleicher fachlicher Ebene entgegengetreten werden)
VwGH 23.05.1995, 93/07/0006
Liegen einer Beh einander widersprechende GA vor, so hat sie in der Begr ihres B anzugeben, welche Erwägungen maßgebend gewesen seien, das eine Beweismittel dem anderen vorzuziehen; die Umstände, welche sie dazu veranlassen, hat sie in der im Rahmen der B-Begr näher anzuführenden Beweiswürdigung darzulegen (vgl VwGH 27.09.1994, 92/07/0076). Unschlüssigkeiten oder Unvollständigkeiten eines GA aufzuzeigen und das GA durch auf gleicher fachlicher Ebene angesiedelte Argumente zu bekämpfen, ist einer Partei auch ohne GegenGA mögl (vgl VwGH 18.01.1994, 93/07/0009), weil das Postulat, einem GA auf gleicher fachl Ebene entgegenzutreten, einem mangelhaften GA gegenüber nicht gilt (vgl VwGH 22.09.1992, VwSlg 13.703/A).