§ 25 Abs 8 Sbg BebauungsgrundlagenG (Abstandsbestimmungen, Nachsicht; bestehender Betrieb, Änderung des Verwendungszwecks; Rechtskraft der erteilten Nachsicht nur hinsichtlich unveränderter Umstände; kumulative Anwendung neben § 24 Abs 1 )
VwGH 14.09.1995, 93/06/0021