§ 32 Abs 2 VStG (Verfolgungshandlung; Aufforderung zur Stellungnahme und Gewährung von Akteneinsicht)
VwGH 22.03.1995, 95/03/0007
Soweit der Bf Verjährung mit dem Argument geltend macht, innerhalb der Verjährungsfrist des § 31 VStG sei gegen ihn keine, die letztl erst in den angef B aufgenommene Umschreibung des Tatortes umfassende geeignete Verfolgungshandlung gesetzt worden, ist er auf die Rsp des VwGH zu verweisen, wonach auch die Gewährung der Akteneinsicht verbunden mit der Aufforderung zur Stellungnahme eine iSd § 32 Abs 2 VStG geeignete Verfolgungshandlung darstellt, sofern der Akt alle die der Bestrafung zugrundeliegenden Sachverhaltselemente enthält (vgl zB VwGH 12.09.1986, 85/18/0072, und 18.05.1988, 87/02/0178).