§ 65 VStG (Kosten des Berufungsverfahrens; keine Auferlegung bei Herabsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe)
VwGH 07.09.1995, 94/09/0349
Setzt die Berufungsbeh (allein) die von der Erstbeh festgesetzte Ersatzarreststrafe herab, so kann von einem „Bestätigen“ des Straferk nicht gesprochen werden und ist sohin die Vorschreibung von Kosten des Berufungsverf nicht zulässig (vgl VwGH 21.11.1985 85/02/0235). Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.