Art 131a B-VG (Maßnahmenbeschwerde; Zuständigkeit)
VwGH 16.05.1995, 95/08/0097, 0104
Art 131a B-VG wurde bereits durch die B-VG-Nov BGBl 1988/685 mit Wirkung von 1. 1. 1991 aufgehoben. Daher ist zur E über die vorliegenden Beschw nicht der VwGH, sondern der in Betracht kommende UVS zuständig. Zurückw.