§ 45 Abs 1 Z 2 VwGG (Wiederaufnahme, Gründe; Entscheidung aufgrund der Angaben in der Beschwerde)
§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung; Angabe eines falschen Zustelldatums in einer Beschwerde, Antrag auf Wiedereinsetzung nach Zurückweisung der Beschwerde; keine Versäumung einer Frist)