§ 36 Abs 2 VwGG (Säumnisbeschwerde, Frist an die belangte Behörde zur Nachholung des versäumten Bescheides, kein Übergang der Zuständigkeit zur Sachentscheidung an den VwGH vor Ablauf dieser Frist)
VwGH 07.06.1995, 94/18/0905-0908
(S Fremdenpolizei, Pkt 1)